Ist private Videoüberwachung strafbar? – Was erlaubt ist und was nicht

Kurzüberblick:
Private Videoüberwachung ist erlaubt, solange sie sich auf das eigene Grundstück beschränkt und transparent gekennzeichnet ist. Strafbar wird sie erst, wenn fremde Bereiche oder Personen ohne Zustimmung gefilmt werden. Wer also Schilder anbringt, den Datenschutz beachtet und mit Maß überwacht, bleibt rechtlich auf der sicheren Seite.
Sicherheit ist ein gutes Gefühl – besonders, wenn man sie schwarz auf weiß auf dem Bildschirm sehen kann. Viele Hausbesitzer setzen deshalb auf eigene Kameras. Doch kaum ist die Technik montiert, stellt sich die Frage: Ist private Videoüberwachung strafbar?
Die Antwort ist nicht ganz so einfach wie „ja“ oder „nein“. Zwischen berechtigtem Schutz des Eigentums und unzulässigem Eingriff in die Privatsphäre anderer verläuft eine schmale Linie. Wer diese Linie überschreitet, riskiert empfindliche Bußgelder und sogar strafrechtliche Folgen.
Was sagt das Gesetz? – Der rechtliche Rahmen
Private Videoüberwachung fällt unter das Datenschutzrecht, genauer gesagt unter die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Sie dürfen nur filmen, wenn dafür ein „berechtigtes Interesse“ besteht – etwa um Ihr Eigentum vor Einbruch zu schützen. Gleichzeitig muss der Eingriff in die Rechte anderer so gering wie möglich sein.
Das bedeutet, dass Ihre Kamera Ihr Grundstück erfassen darf, aber nicht den Gehweg, den Garten des Nachbarn oder gar die Straße. Auch der Blick in fremde Fenster ist tabu, selbst wenn es nur zufällig geschieht. Die Devise lautet: Nur filmen, was wirklich Ihnen gehört.
Ist private Videoüberwachung strafbar?
Ja, sie kann es sein. Und zwar dann, wenn Sie heimlich oder unzulässig filmen.
Wenn Ihre Kamera öffentliche Bereiche oder Nachbargrundstücke aufzeichnet, verletzen Sie das Recht am eigenen Bild und die Privatsphäre anderer. Das kann nach § 201a StGB sogar strafbar sein. Besonders streng wird geurteilt, wenn heimlich gefilmt wird, etwa mit versteckten Kameras.
Auch Tonaufnahmen sind tabu. Eine Kamera mit Mikrofon kann schnell zur Falle werden, denn das Abhören nichtöffentlicher Gespräche ist verboten. Wer also meint, „Ich zeichne nur zur Sicherheit alles auf“, handelt sich unter Umständen mehr Ärger als Schutz ein.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Transparenz. Personen, die von der Kamera erfasst werden könnten, müssen wissen, dass sie aufgenommen werden. Genau hier kommt das Hinweisschild ins Spiel. Es ist nicht nur gute Manier, sondern gesetzliche Pflicht.
Dann wann ist private Videoüberwachung erlaubt?
Grundsätzlich dürfen Sie Ihr Eigentum überwachen, wenn Sie einen nachvollziehbaren Grund haben. Eine Videokamera an der Haustür, die nur Ihren Eingangsbereich zeigt, ist in der Regel unproblematisch. Kritisch wird es jedoch, wenn fremde Personen regelmäßig mitgefilmt werden – etwa der Postbote, die Nachbarn oder Passanten.
Videoüberwachungsschild ist ein „Muss“
Sobald eine Kamera Personen potenziell erfassen kann, gilt eine Hinweispflicht. Das heißt: Ein deutlich sichtbares Videoüberwachungsschild ist Pflicht.
Diese Vorschrift ergibt sich aus Artikel 13 der DSGVO. Jeder, der einen überwachten Bereich betritt, muss erkennen können, dass dort gefilmt wird – und von wem.
Das Schild sollte folgende Informationen enthalten:
- ein Kamera-Symbol oder der Schriftzug „Videoüberwachung“,
- den Namen oder Kontakt des Verantwortlichen,
- den Zweck der Überwachung (z. B. „Schutz des Eigentums“),
- einen Hinweis auf die geltende Datenschutzgrundlage.
Und wo anbringen?
Das Schild gehört dorthin, wo der Überwachungsbereich beginnt – also an Einfahrten, Tore oder Hauseingänge. Entscheidend ist, dass Besucher es vor dem Betreten des überwachten Areals sehen.
Viele Hauseigentümer unterschätzen diese Pflicht. Fehlt das Schild, gilt die Überwachung als intransparent und kann selbst dann rechtswidrig sein, wenn die Kamera korrekt ausgerichtet ist. Ein kleines Schild kann also über Recht oder Unrecht entscheiden.
So installieren Sie Ihre Kamera rechtssicher – praktische Tipps und Hinweise
Damit Ihre Videoüberwachung nicht zur Datenschutzfalle wird, sollten Sie schon bei der Installation einige Grundregeln beachten.
a) Richtige Positionierung
Richten Sie die Kamera so aus, dass nur Ihr eigenes Grundstück erfasst wird. Moderne Systeme bieten Maskierungszonen – damit können Sie Nachbargrundstücke oder öffentliche Bereiche automatisch ausblenden.
b) Technische Ausstattung
Achten Sie auf Kameras mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und sicherer Datenübertragung. Gute Geräte erlauben passwortgeschützten Zugriff und lokale Speicherung. Wenn Sie Cloud-Dienste nutzen, stellen Sie sicher, dass diese DSGVO-konform arbeiten.
c) Speicher- und Löschfristen
Videoaufnahmen dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie für den Zweck notwendig sind – in der Regel 48 bis 72 Stunden. Danach sollten sie automatisch gelöscht werden.
d) Zugriffsbeschränkung
Nur befugte Personen dürfen die Aufnahmen sehen. Wenn Sie die Kamera gemeinsam mit anderen Hausbewohnern nutzen, halten Sie schriftlich fest, wer Zugriff hat und wofür.
e) Dokumentation & Transparenz
Notieren Sie, warum Sie überwachen, welche Bereiche erfasst werden und wie lange Daten gespeichert bleiben. Diese kurze Dokumentation kann hilfreich sein, falls Behörden oder Nachbarn Fragen stellen.
f) Überwachungskameras bei der geprüften Marke kaufen
Wenn Sie Ihr Zuhause sicher, aber rechtlich korrekt überwachen möchten, ist eine Überwachungskamera von Reolink eine ausgezeichnete Wahl. Sie ermöglicht es, den Aufnahmebereich präzise zu definieren, sodass nur Ihr eigenes Grundstück erfasst wird – ganz im Sinne der Datenschutzgesetze. Alle Aufnahmen werden lokal gespeichert, ohne Cloud-Zwang oder versteckte Abonnements. So behalten Sie die volle Kontrolle über Ihre Daten und müssen keine Angst vor ungewollten Zugriffen haben. Mit Reolink kombinieren Sie moderne Sicherheitstechnik mit datenschutzkonformer Verantwortung – einfach, zuverlässig und DSGVO-freundlich.
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Extra-Tipp: Keine Kamera-Attrappe
Auch die bloße Attrappe einer Kamera kann problematisch sein, wenn sich Nachbarn dadurch beobachtet fühlen. Entscheidend ist nicht, ob gefilmt wird, sondern ob jemand sich objektiv überwacht fühlen kann.
Fazit
Ist private Videoüberwachung strafbar? Nein, nicht grundsätzlich. Aber sie kann es schnell werden, wenn man Sorgfalt und Transparenz vernachlässigt. Wer nur das eigene Grundstück überwacht, Hinweisschilder gut sichtbar anbringt und den Datenschutz ernst nimmt, handelt rechtskonform.
Überwachung sollte nie Kontrolle bedeuten, sondern Schutz. Wer dieses Prinzip versteht, kann die Vorteile moderner Sicherheitstechnik nutzen, ohne dabei in rechtliche Grauzonen zu geraten.
Häufige Fragen
Wann ist private Videoüberwachung zulässig?
Private Videoüberwachung ist erlaubt, wenn sie ausschließlich dem Schutz des eigenen Eigentums dient und keine fremden Bereiche wie Gehwege oder Nachbargrundstücke erfasst. Voraussetzung ist zudem, dass sie verhältnismäßig erfolgt und klar erkennbar gemacht wird – etwa durch ein gut sichtbares Hinweisschild.
Ist ein Schild Videoüberwachung Pflicht?
Ja, sobald Personen theoretisch in den überwachten Bereich gelangen können, ist ein Schild Pflicht. Es informiert über die Aufzeichnung, den Verantwortlichen und den Zweck der Überwachung. Fehlt dieser Hinweis, gilt die Maßnahme als intransparent und kann zu Bußgeldern führen.
Ist eine Überwachungskamera vor der Haustür erlaubt?
Grundsätzlich ja – sofern sie nur den eigenen Eingangsbereich aufzeichnet. Die Kamera darf weder die Straße noch Nachbargrundstücke zeigen. Wichtig ist eine datenschutzgerechte Einrichtung, am besten mit klar begrenztem Aufnahmebereich und deutlicher Kennzeichnung durch ein Hinweisschild. So bleibt die Überwachung legal und fair.
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