Videoüberwachung am Haus: Was erlaubt ist und worauf Sie achten müssen

Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine Videoüberwachung bei sich zu Hause. Dieser Trend könnte sich einerseits auf ein gesteigertes Sicherheitsbedürfnis zurückführen lassen. Auf der anderen Seite gibt es inzwischen auch viel mehr technische Möglichkeiten und technikbegeisterte Menschen. Gerade die Einbindung in ein Smart-Home-System macht Überwachungskameras für viele Nutzer interessant.
Während eine private Videoüberwachung die Sicherheit der Nutzer erhöht, kommt es regelmäßig zu Konflikten, was die Privatsphäre von Passanten und Nachbarn betrifft. Immer wieder stellt sich die Frage, inwiefern eine Überwachungskamera überhaupt am Haus angebracht werden darf. In diesem Artikel möchten wir deshalb Klarheit über die Rechtslage schaffen und Ihnen eine Anleitung zur rechtssicheren Umsetzung privater Videoüberwachung mitgeben.
Gesetzlicher Rahmen: DSGVO, BDSG und mehr
Damit eine private Videoüberwachung rechtlich zulässig ist, müssen verschiedene gesetzliche Grundlagen beachtet werden. Im Mittelpunkt steht die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Grundgerüst für den Datenschutz deutscher Bürger ist. Jede Datenverarbeitung, also auch die Aufzeichnung von Bildmaterial, muss demnach:
- einem konkreten Zweck dienen,
- so sparsam wie möglich erfolgen
- und für Betroffene transparent sein.
Ergänzend greift in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das spezielle Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten enthält. Darüber hinaus ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu beachten, das jedem Einzelnen einen Schutz seiner Privatsphäre garantiert.
Wer eine Kamera installiert, muss in jedem Fall sicherstellen, dass keine Bereiche überwacht werden, die nicht zum eigenen Grundstück gehören. Was bei der Aufzeichnung genau zu sehen sein darf und was nicht, erklären wir im nächsten Abschnitt.
Was darf die Kamera sehen und was nicht?
Grundsätzlich darf eine private Überwachungskamera nur den eigenen Bereich des Installateurs erfassen, also das eigene Grundstück, den Hauseingang oder den Garten. Eine Aufnahme des öffentlichen Raums wie Gehwege oder Straßen ist nicht erlaubt, da hier unbeteiligte Passanten gefilmt werden könnten. Ebenso tabu sind Nachbargrundstücke, da deren Bewohner ein Recht auf unbeobachtete Privatsphäre haben.
Besondere Regeln gelten für Gemeinschaftsflächen wie Hausflure, Treppenhäuser oder Tiefgaragen in Mehrfamilienhäusern. Hier dürfen Kameras nur installiert werden, wenn alle Mieter und Eigentümer zustimmen. Außerdem muss die Maßnahme klar erkennbar und begründet sein, etwa zum Schutz vor Vandalismus.
Auch der Blickwinkel spielt eine Rolle: Kameras müssen so ausgerichtet sein, dass ausschließlich die eigenen Flächen überwacht werden. Permanente Aufnahmen oder die Speicherung übermäßig vieler Daten verstoßen gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit. Zudem ist die Tonaufzeichnung in der Regel verboten, da sie einen besonders starken Eingriff in die Privatsphäre darstellt.
Im Folgenden erfahren Sie mehr über die Vorschriften zur Installation von Überwachungskameras:
Hinweispflicht und Transparenz
Wer eine Kamera installiert, ist nach der DSGVO verpflichtet, Betroffene klar und verständlich über die Überwachung zu informieren. Das gilt auch für die Aufzeichnung auf dem Privatgrundstück. Dieser Hinweispflicht können Sie nachkommen, indem Sie gut sichtbare Hinweisschilder platzieren, die auf die Videoaufzeichnung hinweisen. Zusätzlich sollten diese Schilder im Idealfall auch Angaben zum Verantwortlichen sowie zur Zweckbestimmung enthalten.
Besucher wie Handwerker, Postboten oder Lieferdienste müssen erkennen können, dass sie gefilmt werden. Eine Einwilligung dieser Personen ist nicht erforderlich, solange die Kamera nur den privaten Bereich überwacht und die Aufnahmen auf das notwendige Maß beschränkt bleiben.
Wichtig ist außerdem, dass die Überwachung offen erfolgt. Versteckte Kameras sind unzulässig, da sie das Persönlichkeitsrecht erheblich verletzen. Auch bei sichtbaren Kameras gilt: Die Geräte müssen so angebracht sein, dass Passanten oder Nachbarn nicht ungewollt miterfasst werden. Nur so lässt sich eine rechtssichere und transparente Videoüberwachung im privaten Umfeld umsetzen.
Speicherung und Zweckbindung
Die Aufzeichnung von Videomaterial ist nur dann zulässig, wenn ein klarer Zweck besteht. Als Zweck zählt beispielsweise der Schutz vor Einbrüchen oder die Sicherung von Eingängen. Dieser Zweck muss vorab definiert sein und darf nicht nachträglich ausgeweitet werden.
Auch die Speicherdauer ist streng begrenzt: Eine pauschale, unbegrenzte Aufbewahrung ist unzulässig. In der Praxis gelten wenige Tage bis maximal zwei Wochen als angemessen, sofern die Aufnahmen nicht für die Aufklärung eines konkreten Vorfalls benötigt werden. Danach müssen sie automatisch gelöscht werden.
Darüber hinaus ist ein sicherer Umgang mit den Daten vorgeschrieben. Das bedeutet: Aufnahmen müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden, etwa durch ein Passwort oder durch anders verschlüsselte Speichermedien. Der Zugriff darf nur denjenigen Personen gestattet sein, die für den definierten Zweck verantwortlich sind. Werden die Aufnahmen nicht mehr benötigt, sind sie vollständig und unwiderruflich zu löschen.
Besonderheiten im Mehrfamilienhaus und bei Mietverhältnissen
In Mietverhältnissen und Mehrfamilienhäusern gilt ein besonders strenger Maßstab. Vermieter dürfen Kameras nicht ohne Weiteres installieren, weder im Eingangsbereich noch in Treppenhäusern, Kellern oder Tiefgaragen. Da es sich um Gemeinschaftsflächen handelt, besteht ein berechtigtes Interesse aller Bewohner, sich unbeobachtet bewegen zu können. Eine Videoüberwachung ist hier nur dann zulässig, wenn alle betroffenen Mieter beziehungsweise Wohnungseigentümer ausdrücklich zustimmen und die Maßnahme verhältnismäßig ist, etwa bei wiederholtem Vandalismus.
Auch Mieter selbst dürfen nicht einfach Kameras anbringen, die Gemeinschaftsflächen erfassen. Sie dürfen lediglich ihre eigene Wohnung oder einen klar abgegrenzten Teil des Balkons oder Gartens überwachen. Schon die Ausrichtung einer Kamera auf die Wohnungstür oder den Flur kann unzulässig sein, wenn andere Hausbewohner dabei mitgefilmt würden.
Grundsätzlich gilt: Im Mehrfamilienhaus steht das Recht auf Privatsphäre aller Bewohner im Vordergrund. Das Überwachungsinteresse einzelner Bewohner darf dieses Recht auf Privatsphäre nicht einschränken.
Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen
Wer mit seiner privaten Videoüberwachung gegen die gültigen Vorschriften und Gesetze verstößt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Welche Folgen ein Verstoß genau haben kann, haben wir für Sie zusammengefasst:
Bußgelder durch Datenschutzbehörden
Wer private Videoüberwachung betreibt und dabei gegen die Grundsätze der DSGVO verstößt, beispielsweise durch zu lange Speicherzeiten, unzulässige Bereiche im Bild oder fehlende Hinweise, riskiert Bußgelder durch die zuständigen Datenschutzbehörden. Während im gewerblichen Bereich Summen in Millionenhöhe möglich sind, bewegen sich Strafen im privaten Umfeld meist im vier- bis fünfstelligen Bereich. Dennoch handelt es sich um Bußgelder, die in jedem Fall vermieden werden sollten.
Unterlassungsansprüche der Betroffenen
Personen, die unzulässig gefilmt werden, können zivilrechtlich verlangen, dass die Überwachung sofort beendet wird. Gerichte können anordnen, dass eine Kamera entfernt, deaktiviert oder neu ausgerichtet werden muss, um die Privatsphäre der Betroffenen zu schützen.
Zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz
Neben Unterlassung können Betroffene auch Schadensersatz oder eine Geldentschädigung verlangen, wenn durch die Aufnahmen ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht oder das Recht am eigenen Bild verletzt wurde. Solche Ansprüche können zusätzlich zu einem Bußgeld durchgesetzt werden.
-
Strafrechtliche Konsequenzen: Besonders schwer wiegt die heimliche Aufzeichnung in geschützten Räumen wie Wohnungen, Badezimmern oder Umkleidekabinen. Solches Verhalten kann nach § 201a StGB strafbar sein und zu Strafanzeigen sowie strafrechtlichen Verfahren führen, die über Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen können.
-
Praktische Folgen für die Kamerabetreiber: Neben behördlichen und gerichtlichen Maßnahmen müssen unzulässige Aufnahmen gelöscht werden. Zudem kann ein gerichtliches Verbot dazu führen, dass eine Kamera dauerhaft nicht mehr betrieben werden darf, auch wenn sie technisch problemlos weiterlaufen könnte.
Praktische Tipps: Wie man legal eine Haustür-Kamera installiert
Trotz der klaren Vorschriften haben viele Menschen weiterhin ein berechtigtes Interesse an einer Videoüberwachung ihres eigenen Grundstücks. Um dabei auch rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, haben wir einige praktische Tipps für die Installation zusammengestellt:
- Achten Sie auf eine klare Begrenzung der Überwachungszonen. Die Kamera darf nur den eigenen Eingangsbereich oder Vorgarten erfassen, nicht jedoch öffentliche Gehwege oder Nachbargrundstücke.
- Setzen Sie auf eine dezente Installation, die weder zur permanenten Daueraufnahme noch zu automatischen Schwenkbewegungen führt. Auch die Tonaufzeichnung sollte unbedingt vermieden werden, da sie rechtlich besonders problematisch ist.
- Wählen Sie rechtskonforme Überwachungskameras oder Video-Türklingeln von Reolink. Die Kameras verfügen über Funktionen zur Einschränkung des Aufnahmebereichs, damit nur das eigene Grundstück erfasst wird, ohne öffentliche Flächen oder das Eigentum der Nachbarn mitzuschneiden. Außerdem besteht keine Cloud-Pflicht: Alle Daten können lokal auf einer SD-Karte oder einem NVR gespeichert werden.
Reolink E1 ZoomSmarte PTZ kabellose Kamera Indoor
355° Pan und 50° Tilt ermöglichen die Rundumsicht für Ihr Zuhause; 5MP Super HD; 3X optischer Zoom; 2-Wege-Audio; 5/2,4 GHz WLAN; Live Ansicht jederzeit & überall; kompatibel mit Google Assistant.
- Bringen Sie ein gut sichtbares Hinweisschild an, das Besucher klar auf die Videoüberwachung hinweist und so die Transparenzanforderungen der DSGVO erfüllt.
Häufige Fragen
Ist eine Kamera an der Haustür erlaubt?
Ja, eine Kamera an der Haustür ist erlaubt, solange sie nur den eigenen Eingangsbereich erfasst. Öffentliche Flächen oder Nachbargrundstücke dürfen nicht im Bild sein. Ein Hinweisschild ist dabei Pflicht.
Ist es erlaubt, eine Kamera an der Türklingel zu haben?
Ja, die beliebten Türklingel-Kameras sind zulässig, solange sie ausschließlich Besucher am eigenen Hauseingang aufzeichnen. Eine dauerhafte Überwachung oder Aufzeichnung öffentlicher Bereiche ist nicht erlaubt.
Ist es erlaubt, meinen Garten mit einer Kamera zu überwachen?
Ja, die Überwachung des eigenen Gartens ist möglich und recht unproblematisch umsetzbar. Wichtig ist jedoch, dass keine Nachbargrundstücke oder öffentliche Flächen mitgefilmt werden. Aufnahmen dürfen zudem nur kurzzeitig gespeichert werden.
Fazit
Das Thema Videoüberwachung am Haus beschäftigt auch in Deutschland immer mehr Menschen. Viele Nutzer schätzen die deutlichen Vorteile einer Überwachungskamera und interessieren sich für eine Installation. Vorher ist es allerdings wichtig, sich mit der Rechtslage auseinanderzusetzen, um später keine Probleme zu bekommen.
Die wichtigste Erkenntnis aus diesem Artikel ist, dass die private Videoüberwachung am Haus grundsätzlich erlaubt ist, dabei aber einige Vorgaben beachtet werden müssen. Dazu sollten Sie vor allem darauf achten, dass im Aufzeichnungsbereich der Kamera keine öffentlichen oder Nachbargrundstücke zu sehen sind. Außerdem müssen Grundsätze wie Hinweispflicht, Transparenz, Zweckbindung und Datensparsamkeit beachtet werden.
Prüfen Sie vor Installation unbedingt noch einmal die aktuelle rechtliche Lage, um auf der sicheren Seite zu sein. Zögern Sie außerdem nicht, sich juristischen Rat einzuholen, wenn Sie sich unsicher sind. In jedem Fall ist es besser, sich vor der Installation intensiv mit der Thematik zu beschäftigen, als sich später mit rechtlichen Konsequenzen rumärgern zu müssen.
- Rechtslage der Videoüberwachung auf Privatgrundstücken erklärt: Wann ist Videoüberwachung erlaubt?
- Erklärung nach DSGVO zur Installation und Speicherung der Videoüberwachung im Einzelhandel
- Hinweisschild Videoüberwachung anbringen: Vollständige Anleitung
- Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Wann die zulässig ist & Welche Dinge absolut tabu sind
Suche
Neueste Updates abonnieren
Sicherheit News & Angebote nicht verpassen


























































































































































