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Nachbar hat eine Kamera installiert: Ist es erlaubt und was kann ich tun?

Sybil11/28/2025
Nachbar hat eine Kamera installiert

Das Wichtigste im Überblick
Wenn Ihr Nachbar eine Kamera installiert, darf er damit grundsätzlich nur sein eigenes Grundstück überwachen, um sein Eigentum zu schützen. Gefilmt werden dürfen weder Ihr Grundstück noch öffentliche Bereiche wie Gehweg oder Straße, und die Überwachung muss mit einem gut sichtbaren Hinweisschild kenntlich gemacht werden.

Wenn Sie sich beobachtet fühlen oder es erkennbar ist, dass Ihre Terrasse, Fenster oder Ihr Balkon im Aufnahmebereich liegen, sollten Sie zuerst das Gespräch suchen. Falls die Situation unverändert bleibt, können Sie die unzulässige Videoüberwachung bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde, beim Ordnungsamt bzw. der Stadtverwaltung (bei öffentlichen Flächen) melden oder einen Anwalt einschalten und zivilrechtlich auf Unterlassung, Abbau der Kamera und gegebenenfalls Schadensersatz klagen.

Nachbar hat Kamera installiert: Was ist erlaubt, was ist nicht erlaubt?

Was Ihr Nachbar darf

Ihr Nachbar darf auf seinem eigenen Grundstück eine Überwachungskamera anbringen, um sein Eigentum zu schützen.

In Deutschland richtet sich die private Videoüberwachung vor allem nach dem BDSG und der DSGVO. Nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe d DSGVO darf Ihr Nachbar Kameras nutzen, „um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen“. Das bedeutet, er kann etwa Haus, Carport oder Garten mit einer Kamera sichern, um Einbrüche, Diebstähle oder sonstige Schäden zu verhindern.

Es gibt aber Grenzen. In bestimmten Fällen verstößt eine solche Kamera gegen geltendes Recht.

Was Ihr Nachbar darf nicht

Ihr Nachbar darf insbesondere nicht

  • das Nachbargrundstück filmen
  • den öffentlichen Bereich aufnehmen, also zum Beispiel Gehweg, Straße oder fremde Hauseingänge
  • eine Kamera so anbringen, dass sie wie eine Überwachung Ihrer Terrasse oder Ihrer Fenster wirkt, etwa eine Schwenk-Neige-Kamera, die in Ihre Richtung zeigt, auch wenn er behauptet, sie sei „nur Attrappe“ oder „nicht eingeschaltet“
  • Überwachung einsetzen, ohne mit einem gut sichtbaren Hinweisschild auf die Videoaufzeichnung aufmerksam zu machen.

Stellen Sie solche Punkte fest, können Sie aktiv werden und sich dagegen wehren.

Die rechtliche Grundlage für in diesem Artikel gegebenen Erläuterungen:
1. BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)
2. DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)

Nachbar hat Kamera installiert, darf ich Polizei rufen?

Ja. Sie können jederzei die Polizei rufen, wenn Ihr Nachbar eine unzulässige Überwachungskamera installiert hat und Sie sich beobachtet fühlen.

Besonders sinnvoll ist eine Anzeige in folgenden Situationen:

  • Es ist klar erkennbar, dass Ihr Grundstück, Ihre Fenster oder Ihr Balkon im Aufnahmebereich der Kamera liegen. Ist die Linse zum Beispiel durch ein Schutzgehäuse verdeckt und die Richtung schwer zu erkennen, kann die Polizei das vor Ort prüfen.
  • Wegen der Kamera kommt es bereits zu Streitigkeiten oder Sie fühlen sich durch das Verhalten des Nachbarn belästigt.

Die Polizei wird den Nachbarn in der Regel ansprechen und ihn auffordern, die unzulässige Überwachung zu beenden. Engagierte Beamte überwacht auch, ob die Kamera tatsächlich abgebaut oder neu ausgerichtet wird. In der Praxis kommt es auch vor, dass mehrere Anzeigen wenig ändern. Dann können Sie weitere Schritte einleiten.

Nachbar hat unzulässige Kamera installiert, wo melde ich das

Mit dem Nachbarn sprechen

Vor einer offiziellen Beschwerde empfiehlt sich oft ein ruhiges Gespräch. Manche Nachbarn kennen die rechtlichen Vorgaben gar nicht. Wenn sich das Problem im Dialog lösen lässt, ersparen Sie sich Aufwand und Ärger.

Sie können zum Beispiel sagen:
„Mir ist die neue Kamera aufgefallen. Können Sie sicherstellen, dass mein Grundstück oder meine Fenster nicht aufgenommen werden? Das ist mir wegen meiner Privatsphäre wichtig.“

Ändert sich trotz Gespräch nichts, kommen folgende Stellen in Betracht. Wir können die unzulässige Videoüberwachung melden

1. bei der Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes

Jedes Bundesland hat eine eigene Datenschutzaufsichtsbehörde. Auf deren Internetseiten finden Sie in der Regel ein Online-Beschwerdeformular. Damit Ihre Beschwerde zügig bearbeitet werden kann, sollten Sie möglichst diese Angaben beifügen:

  • Standort der Kamera und kurze Beschreibung
  • Beschreibung des Bereichs, der nach Ihrer Einschätzung gefilmt wird
  • Fotos als Belege

Die Behörde prüft, ob ein Verstoß gegen Datenschutzrecht vorliegt, und kann Ihren Nachbarn auffordern, die Kamera zu entfernen oder die Richtung der Kamera anzupassen.

2. bei dem Ordnungsamt oder der Stadtverwaltung

Sind vor allem öffentliche Flächen betroffen, etwa Straße, Platz oder Gehweg, kann das Ordnungsamt zuständig sein. Auf der Webseite Ihrer Stadt oder Gemeinde finden Sie Informationen zu den Zuständigkeiten und die passenden Kontaktadressen.

3. beim Anwalt

Wenn weder Gespräche noch Beschwerden etwas verändern, können Sie sich an einen Anwalt wenden oder selbst eine zivilrechtliche Klage einreichen. Ein Beispiel dafür wird etwa vom Anwalt Thomas Fraiss in einem Fallvideo erläutert.

Es reicht schon für die zivilrechtliche Klage aus, wenn Sie den Verdacht haben, dass die Kamera aufnimmt und Sie diesen Verdacht mit Beweisen untermauern können.

In einem Zivilverfahren können Sie unter anderem Unterlassung, den Abbau der Kamera und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen.

Welche Strafen drohen dem Nachbarn?

Nach Ihrer Meldung prüfen die zuständigen Stellen den Fall. Mögliche Folgen für den Nachbarn einer unzulässigen Kamera sind

  • Er wird aufgefordert, die Kamera anders auszurichten oder technische Maßnahmen einzubauen, zum Beispiel Privatzonen Maskierung
  • Die Behörde kann anordnen, dass die Kamera abgeschaltet oder entfernt wird
  • In schwerwiegenden oder wiederholten Fällen kann ein Bußgeld verhängt werden

Exkurs: Dürfen Mieter oder Vermieter eine Kamera installieren?

Für Mieter und Vermieter gelten zusätzlich mietrechtliche Grenzen.

Mieter

  • Mieter dürfen innerhalb der eigenen Wohnung Kameras installieren, etwa im Flur oder im Kinderzimmer, sofern keine fremden Personen überwacht werden.
  • Auf Balkon oder Terrasse ist Videoüberwachung nur zulässig, wenn ausschließlich der eigene Bereich erfasst wird.
  • Hausflur, Treppenhaus, Eingangstüren anderer Wohnungen oder Gemeinschaftsräume dürfen nicht einfach gefilmt werden. Dafür fehlt meist die rechtliche Grundlage und oft auch die Erlaubnis des Vermieters.

Vermieter

  • Vermieter dürfen Kameras in Gemeinschaftsbereichen wie Hauseingang oder Tiefgarage nur einsetzen, wenn ein legitimes Sicherheitsinteresse besteht, zum Beispiel nach wiederholten Einbrüchen.
  • Die Überwachung muss auf das notwendige Maß beschränkt bleiben. Keine Vollüberwachung des gesamten Treppenhauses, keine ständige Kontrolle der Wohnungstüren.
  • Alle Mieter müssen transparent informiert werden, etwa durch Hinweisschilder und Informationen über Zweck, Verantwortliche und Speicherfristen.

Mehr Details lesen Sie im Beitrag: Dürfen Mieter/Vermieter Videoüberwachung im Mietshaus durchführen

Häufige Fragen zur Videoüberwachung durch den Nachbar

Ist es erlaubt, eine Kamera direkt auf das Nachbargrundstück zu richten?

In aller Regel nein. Eine gezielte, dauerhafte Überwachung des Nachbargrundstücks ist unzulässig. Ihr Nachbar hat ein Recht darauf, sich im Garten oder auf dem Balkon unbeobachtet zu fühlen.

Kann der Nachbar Ihnen eine Überwachungskamera komplett verbieten?

Wenn Ihre Kamera ausschließlich Ihr eigenes Grundstück erfasst, hat der Nachbar meist keinen Anspruch darauf, die Kamera als solche zu verbieten.

Sobald jedoch sein Grundstück, seine Fenster oder seine Terrasse erfasst werden, kann er verlangen, dass Sie die Ausrichtung ändern, Bereiche maskieren oder die Kamera entfernen.

Wie weit muss eine Kamera vom Nachbargrundstück entfernt sein?

Es gibt keine feste Mindestentfernung. Entscheidend ist nicht die Distanz, sondern das Bild.

  • Was ist im Bildausschnitt zu sehen
  • Werden Personen auf dem Nachbargrundstück erkennbar überwacht
  • Entsteht ein ständiger Überwachungsdruck

Richten Sie die Kamera daher so aus, dass klar erkennbar nur Ihr Bereich erfasst wird. Moderne Systeme bieten oft Maskierungsfunktionen. Damit können Sie Nachbargrundstücke als schwarze Fläche ausblenden.

Fazit

Eine Kamera auf dem eigenen Grundstück ist erlaubt, aber kein Freibrief. Sobald die Privatsphäre anderer betroffen ist, greifen klare rechtliche Grenzen. Sie können das Gespräch suchen, Beweise sichern, Behörden einschalten und notfalls mit anwaltlicher Unterstützung Ihre Rechte durchsetzen, wenn sie sich überwacht fühlen.

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Lange Zeit ein stiller Leser, stieß Sybil im Herbst 2018 als Redakteurin zu Reolink. Bis heute stehen neue Technologie und Smart Home im Fokus ihres Interesses. Spiele sind für sie auch ein wichtiges Hobby.