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Rechtslage der Videoüberwachung auf Privatgrundstücken erklärt: Wann ist Videoüberwachung erlaubt?

Kwan4/11/2025
Rechtslage der Videoüberwachung auf Privatgrundstücken erklärt

In einer Zeit, in der Sicherheit immer wichtiger wird, greifen viele Hausbesitzer und Mieter in Deutschland auf Videoüberwachung zurück. Doch was ist auf dem eigenen Grundstück eigentlich erlaubt? Welche rechtlichen Grenzen müssen beachtet werden?

In diesem Artikel beleuchten wir die aktuelle Rechtslage zur Videoüberwachung auf Privatgrundstücken in Deutschland und geben Ihnen wichtige Tipps für eine gesetzeskonforme Umsetzung.

Rechtlicher Rahmen für private Videoüberwachung in Deutschland

Die rechtliche Grundlage für Videoüberwachung auf Privatgrundstücken bilden in Deutschland mehrere Gesetze:

  • Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Das Kunsturhebergesetz (KUG)
  • Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)

Was schränken diese Gesetze ein?

  • Zweckbindung: Die Überwachung darf nur zu klar definierten Zwecken erfolgen (z.B. Einbruch- und Diebstahlschutz).
  • Keine Überwachung öffentlicher Räume: Straßen, Gehwege oder Nachbargrundstücke dürfen nicht gefilmt werden.
  • Schutz der Privatsphäre: Fenster oder Balkone von Nachbarn dürfen nicht im Aufnahmebereich liegen.
  • Keine versteckten Kameras: Die Überwachung muss für jeden erkennbar sein.
  • Keine Tonaufnahmen: In der Regel sind nur Bildaufnahmen erlaubt.
  • Zeitliche Begrenzung und Speicherung: Eine 24/7-Überwachung ist meist nicht verhältnismäßig. Die Aufnahmen dürfen auch nicht unbegrenzt gespeichert werden. In der Regel gelten 24 bis 72 Stunden als angemessen.
  • Kennzeichnungspflicht: Sie müssen auf die Videoüberwachung hinweisen, um die Besucher Ihres Grundstücks darüber zu informieren, dass sie gefilmt werden.
  • Veröffentlichung von Aufnahmen: Überwachungsvideos, auf denen Personen zu erkennen sind, dürfen ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht öffentlich gemacht werden.
  • Recht auf Löschung: Die gefilmte Person hat das Recht, vom Filmenden die Löschung der sie betreffenden Aufnahmen zu verlangen.

Insgesamt ist eine Videoüberwachung auf Privatgrundstücken grundsätzlich erlaubt, solange sie verhältnismäßig ist und keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen der gefilmten Personen verletzt werden.

Welche Bereiche auf dem Privatgrundstück kann ich überwachen?

Auf Ihrem Privatgrundstück dürfen Sie beispielweise folgende Bereiche überwachen:

  • Eigenes Haus oder eigene Wohnung von außen
  • Eigene Haustür und Einfahrt
  • Eigener Garten oder Hof
  • Eigene Einfahrt oder Garage
  • Private Zugangswege zu eigenem Grundstück
  • Gemeinschaftsbereiche (z.B. in Mehrfamilienhäusern, nur mit Zustimmung aller Bewohner)

Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen, können Sie einfach in Ihrem Zimmer die Innenüberwachungskamera E1 Zoom installieren, ohne sich über rechtliche Probleme Sorgen machen zu müssen.

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355° Pan und 50° Tilt ermöglichen die Rundumsicht für Ihr Zuhause; 5MP Super HD; 3X optischer Zoom; 2-Wege-Audio; 5/2,4 GHz WLAN; Live Ansicht jederzeit & überall; kompatibel mit Google Assistant.

Tipps: Was tun, wenn meine Einfahrt direkt an den öffentlichen Gehweg grenzt?
Hier gibt es technische Lösungen:
1. Verwendung von Objektivblenden oder digitalen Maskierungen, um bestimmte Bereiche auszublenden.
2. Einsatz von Kameras mit eingeschränktem Erfassungswinkel.
3. Sorgfältige Ausrichtung der Kamera, um öffentliche Bereiche auszusparen.

Was sind die Konsequenzen bei Verstößen gegen Überwachungsgesetze?

  • Abmahnung oder Unterlassungsklage durch betroffene Personen
  • Bußgelder durch Datenschutzbehörden (bis zu 20 Millionen Euro oder bei Geschäfte 4% des Jahresumsatzes)
  • Schadensersatzforderungen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • Strafrechtliche Konsequenzen bei schweren Verstößen

Deshalb ist es besser, sich vor der Installation der Überwachungskamera über die Überwachungsgesetze zu informieren und diese einzuhalten.

Manche Personen wie etwa Postboten müssen berufsbedingt Ihr Grundstück betreten. Dabei stellt sich die Frage, ob Ihre Videoüberwachung deren Rechte verletzen könnte. Solange jedoch drei Bedingungen erfüllt sind, ist die Überwachung rechtlich unbedenklich:

  • Die Kamera erfasst nur Ihr eigenes Grundstück

  • Es ist ein deutlich sichtbarer Hinweis auf die Videoüberwachung angebracht

  • Die Aufnahmen werden weder veröffentlicht noch weitergegeben

Sobald der Postbote das Schild gesehen hat und das Grundstück trotzdem betritt, gilt dies als stillschweigende Zustimmung zur Überwachung. Wenn Sie die Aufnahmen vertraulich behandeln und regelmäßig löschen, verletzen Sie keine Rechte.

Häufig gestellte Fragen

Ist es erlaubt, eine Kamera-Attrappe auf meinem Privatgrundstück zu haben?

Es ist erlaubt, eine Attrappe einer Überwachungskamera auf dem eigenen Privatgrundstück zu installieren. Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine solche Attrappe aufgrund des erzeugten „Überwachungsdrucks“ rechtlich wie eine echte Kamera behandelt werden kann. Daher müssen auch hier die Vorschriften zur Videoüberwachung eingehalten werden.

Ist eine Video-Türklingel vor der Haustür erlaubt?

Eine Video-Türklingel vor der Haustür ist grundsätzlich erlaubt. Die Kamera sollte jedoch nur dann aufzeichnen, wenn die Klingel betätigt wird, und die Aufnahme sollte automatisch wenige Sekunden nach Ende des Vorgangs stoppen. Zudem sollte der Betreiber der Kamera die Aufnahmen regelmäßig löschen.

Fazit

Überwachungskameras sind hilfreich: Sie schrecken potenzielle Täter ab, schützen Ihr Eigentum und liefern im Notfall wertvolle Beweise. Wichtig ist nur, dass Sie sich dabei an die gesetzlichen Vorgaben halten.

Haben Sie noch Fragen? Schreiben Sie uns gerne in die Kommentare.

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Eine Redakteurin von Reolink, schreibt Blogbeiträge zu Lifestyle- und Technikthemen, teilt clevere Alltagstipps und stellt smarte Gadgets vor. Gleichzeitig als eine Nutzerin der Reolink-Produkte schaut sie beim Schreiben gerne mit der Kamera regelmäßig nach, ob es ihrer Katze zu Hause gut geht.