Dürfen Mieter/Vermieter Videoüberwachung im Mietshaus durchführen
Seit Jahren ist die Frage „ob Mietshaus Videoüberwachung erlaubt ist“ Gegenstand heftiger Diskussionen, weil Einbrüche, Vandalismus, Überfälle und Diebstähle nicht nur in der Eigentumswohnung, sondern auch im Miethaus passieren könnten.
Aber im Vergleich zum ersteren ist die Videoüberwachung im Mietshaus viel komplizierter, weil mehrere Parteien beispielsweise Mieter, Vermieter oder andere Mitbewohner normalerweise dabei betroffen sind und auf die Interessen jeder Partei Rücksicht genommen werden soll.
Hier in diesem Artikel stellen wir Ihnen vor, in welchen Situationen Sie als Mieter oder Vermieter das Mietshaus mit Überwachungskamera kontrollieren können. Falls Sie nach dem Durchlesen weitere Fragen haben, können Sie gerne einen Kommentar schreiben. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Darf ein Mieter eine Kamera anbringen
Wenn Sie ein Haus mieten, gibt es sicherlich zahllose Belästigungen und Quälereien wie z. B.:
„Die vermietete Wohnung ist alt und es kann leicht eingebrochen werden ohne ausreichende Sicherheitsmaßnahmen. Darf ich Mietwohnung-Überwachungskamera anbringen?“
„Vermieter betritt meine Wohnung ohne vorherige Ankündigung.“
„Ich muss den Gemeinschaftsraum mit anderen teilen, die Sie nicht kennen und fühlen sich dabei unsicher.“
„Jemand hat versucht mein Schloss zu öffnen, während ich weg war.“
„Es gibt Videoüberwachung in der Mietwohung ohne Einverständniserklärung... “
Das erdrückende Gefühl der Unsicherheit und der unaufhörliche Ärger sind die Rezepte für weitere Schwierigkeiten, sofern nicht rechtzeitig Handlungen ergriffen werden. Deshalb wächst es die Notwendigkeit, eine Überwachungskamera für Mietwohnung zu installieren.
Viele Mieter fühlen sich sicherer, wenn die Haustür oder der Hauseingangsbereich beobachtet per Mietwohnung Überwachungskamera wird. Wenn Sie auch eine Mietshaus-Videoüberwachung durchführen möchten, können Sie eine Frage haben: Darf ein Mieter eine Kamera anbringen?
Natürlich. Aber diese JA-Antwort ist nur gültig, wenn Sie in konkreten Situationen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wie folgt haben wir alle Fälle zusammengefasst:
1. Wenn Sie Mietshaus-Kameraüberwachung im Einfamilienhaus durchführen
Sie müssen den Vermieter darüber informieren und sich eine Einverständniserklärung ausstellen lassen.
2. Wenn Sie Mietshaus-Überwachungskamera im Mehrfamilienhaus installieren möchten, gibt es zwei Fälle
Sie möchten nur Ihren eigenen privaten Raum überwachen – in diesem Fall ist Mietshaus Videoüberwachung selbstverständlich zulässig, solange Sie die Zustimmung des Vermieters haben. Solche Mietshaus Überwachungskameras müssen so ausgerichtet werden, dass keine Mitbewohner oder öffentlichen Flächen miterfasst werden.
Sie möchten den öffentlichen Raum, wo andere Mitbewohner betreten könnten, überwachen – außer Zustimmung des Vermieters müssen Sie mit anderen betroffenen Mitbewohnern besprechen und deren Einverständnis erhalten. Detailliert gesagt müssen Sie die obengenannten Personen die folgenden Infos vorab informieren:
- Wo sollen die Mietshaus Überwachungskamera stehen?Welche Bereiche werden von der Kamera erfasst?
- In welchem Zeitraum läuft die Kamera?
- Wie lange wird das Video gespeichert?
- Wer hat Zugriff auf die Aufnahmen?
- Wie gewährleistet man den Datenschutz bei der Mietshaus Videoüberwachung?
Betreffend Zustimmung des Vermieters oder der Mitbewohner lassen Sie sich am besten eine Einverständniserklärung der Mietshaus Videoüberwachung von allen Mietern oder Vermietern schriftlich geben. So gibt es im Zweifelsfall einen Nachweis der Zustimmung der Videoüberwachung von Mietern.
Aber wenn einer von ihnen "Nein" sagt, ist die Mietwohnung Videoüberwachung im Treppenhaus, an der Haupthaustür, Hof oder anderen öffentlichen Bereichen laut Mietrecht unzulässig. Denn eine solche Videoüberwachung verletzt das Persönlichkeitsrecht von Mitmietern.
3. Der Sonderfall
Wenn eine Mietshaus Videoüberwachung zur Abwehr unmittelbar bevorstehender Angriffe notwendig wäre und der Gefahr nicht anders begegnet werden könnte - wie im folgenden Sachverhalt erwähnt, kann der Mieter in diesem Sonderfall eine Mietshaus-Überwachungskamera anbringen.
Dürfen Vermieter Videoüberwachung in Mietshäusern durchführen
Schauen Sie zuerst einen Sachverhalt:
Ein Mieter hatte eines Tages im Hauseingang eine Mietshaus-Überwachungskamera entdeckt. Der Vermieter teilte ihm mit, er habe zur Abschreckung gegen Vandalismus und Einbruchsdiebstahl und im Sinne einer erhöhten Sicherheit Kameras anbringen lassen. Aber der Mieter war gegen eine solche Überwachung und ging vor Gericht.
Dem D.A.S. Leistungsservice zufolge gestand das Amtsgericht Frankfurt dem Mieter das Recht zu, der Abbruch der Kameraüberwachung im Mietshaus zu verlangen.
(AG Frankfurt am Main, Az. 33 C 3407/14)
Aus diesem Fall können wir sehen, dass, auch wenn der Vermieter Eigentümer des Hauses ist, er keine Mietshaus Überwachungskamera willkürlich installieren kann. Deshalb müssen Sie als Mieter die Mietshaus Videoüberwachung nicht dulden.
Wenn der Vermieter darauf besteht, eine Mietshaus Überwachungskamera zu installieren, haben Sie das Recht zu widersprechen. Aus dem folgenden Fall können wir erfahren, dass Sie sogar dem Vermieter mittels einstweiliger Verfügung untersagen können, das Haus mittels einer Mietshaus Überwachungskamera überwachen zu lassen.
(AG Schöneberg vom 8.6.2012 – 19 C 166/12)
Die Videoüberwachung von Vermieter im Mietshaus ist nur dann erlaubt, wenn alle Mieter zustimmen.
Es gibt aber eine Ausnahme: Als erforderlich anzusehen wäre die Installation von Mietshaus Überwachungskamera nur dann, falls es in der Vergangenheit schon tatsächlich zu Fällen von Vandalismus oder Einbruchsdiebstahl gekommen wäre. Langfristige Videoaufnahmen und permanente Videospeicherung sind in diesem Fall jedoch immer noch nicht erlaubt.
Was man über Videoüberwachung im Mietshaus noch wissen muss?
-
Wenn es einen Mieterwechsel gibt, muss der Neumieter vor Vertragsunterzeichnung über die Videoüberwachung im Mietshaus ausführlich informiert werden. Vermieter benötigen auch die Zustimmung des neuen Mieters.
-
Besucher müssen auch mit deutlichen Hinweisschildern auf die Videoüberwachung im Mietshaus aufmerksam gemacht werden. Eine heimliche Überwachung ist immer unzulässig und kann manchmal zu Streitigkeiten und Entschädigungen führen.
-
Selbst wenn Sie Zulässigkeit der Videoüberwachung im Mietshaus oder Hauseingang haben, dürfen Nachbargrundstücke ebenfalls nicht von der Mietshaus Überwachungskamera eingefangen werden.
Fazit
Mieter, die entweder Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus mieten, haben das Recht, sich sicher zu fühlen und sich vor unvorhergesehene Gefahren zu schützen.
Sicherheitsmaßnahmen wie Mietshaus Videoüberwachung sind wichtig, um Sie und Ihre Familie zu schützen.
Bei der Installation dieser Mietshaus Überwachungskamera müssen Sie jedoch mit Grundstückseigentümern, Wohnungsvereinigungen, Mitbewohner oder Vermietern zu sprechen, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.
Wenn Sie die obengenannten Bedingungen ganz erfüllen und eine Mietshaus-Überwachungskamera für Ihr Zuhause auswählen möchten, können Sie sich im Reolink Shop umschauen. Es gibt eine Vielzahl von Kameras zur Auswahl.
Blitzangebote? Ja!
Super Sparpreis mit Zeitlimit. Für schnelle Entscheider. Los geht’s!
Haben Sie noch welche Fragen zur Mietshaus Videoüberwachung? Hinterlassen Sie bitte Ihre Frage im Kommentar!
Suche
Informiert bleiben
Sicherheit News & Angebote nicht verpassen